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Stromtarife

Gültig ab 01.02.2009
(mit Preisgarantie bis zum 31.01.2012 inkl. aller Preiskomponenten mit Ausnahme der Umsatzsteuer). Unser Versorgungsgebiet umfasst die Stadt Rotenburg (Wümme) mit den Ortsteilen Borchel, Mulmshorn, Unterstedt und Waffensen. Auf Anfrage beliefern wir auch Kunden in anderen Gebieten.

1. Sondervereinbarung SR-eXtra

  Arbeitspreis
Ct je kWh
Grundpreis
€ je Jahr und Zähler
Bezeichnung brutto netto brutto netto
Sondervereinbarung SR-eXtra 20,42 17,16 74,97 63,00

Der SR-eXtra-Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, ungeachtet besonderer Kündigungsrechte. Der Vertrag kann mit einer Frist von sechs Wochen auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

2. Allgemeiner Tarif (Grundversorgung)

  Arbeitspreis
Ct je kWh
Grundpreis
€ je Jahr und Zähler
Tarifbezeichnung brutto netto brutto netto
Allg. Tarif (Grundversorgung)
(ohne Leistungsmessung)
21,48 18,05 55,00 46,22

Der Grundversorgungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Auszug unserer Allgemeinen Tarife und Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung mit Elektrizität von Haushaltskunden in Niederspannung im Sinne von §§ 36 Abs. 1, 3 Ziffer 22 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005. Den vollständigen Wortlaut unserer Allgemeinen Tarife und Bedingungen senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu. Sie erhalten diese außerdem in unseren Geschäftsräumen während unserer Öffnungszeiten.

Gesetzliche Grundlage
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen gem.
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
und die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Rotenburg (Wümme) GmbH zur StromGVV
Erg. Bedingungen StromGVV

Stromkennzeichnung nach § 42 EnWG für 1. und 2.

Bezugsjahr: 2008
Energieträger
Stadtwerke
Rotenburg *
Deutschland
Kernkraft 33,00 % 25,00 %
fossile und sonstige Energieträger
(z.B. Kohle, Erdgas)
42,00 %
59,00 %
Erneuerbare Energien
(z.B. Windkraft, Wasserkraft, Solar)
25,00 %
16,00 %
Summe 100,00 %
100,00 %
Umweltauswirkungen    
CO2-Emissionen 361 g/kWh 506 g/kWh
radioaktiver Abfall 0,0009 g/kWh 0,0007 g/kWh

* Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Angaben des Vorlieferanten sowie nach Anwendung des Berechnungsschemas des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.)

3. Ökostrom

  Arbeitspreis
Ct je kWh 
Grundpreis
€ je Jahr und Zähler
Tarifbezeichnung brutto netto brutto netto
SR-NaturWatt Strom 21,50 18,07 80,00 67,23
SR-Ökostrom Silber 21,50 18,07 95,40 80,17
SR-Ökostrom Gold 23,90 20,08 95,40 80,17

Weiterführende Informationen zum Ökostrom finden Sie hier.

Stromkennzeichnung nach § 42 EnWG für SR-NaturWatt und SR-Ökostrom

Bezugsjahr: 2008
Energieträger
Stadtwerke
Rotenburg *
Deutschland
Kernkraft 0,00 % 25,00 %
fossile und sonstige Energieträger
(z.B. Kohle, Erdgas)
0,00 %
59,00 %
Erneuerbare Energien
(z.B. Windkraft, Wasserkraft, Solar)
100,00 %
16,00 %
Summe 100,00 %
100,00 %
Umweltauswirkungen    
CO2-Emissionen 0 g/kWh 506 g/kWh
radioaktiver Abfall 0 g/kWh 0,0007 g/kWh

* Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Angaben des Vorlieferanten sowie nach Anwendung des Berechnungsschemas des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.)

Weitere Hinweise und Informationen

Die genannten Preise beinhalten die Stromsteuer (derzeit netto 2,05 Ct je kWh) und die Konzessionsabgabe im Rahmen der "Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV)" vom 09.01.1992. Die Konzessionsabgabe wird von den Stadtwerken an die Stadt Rotenburg (Wümme) mit den geltenden Höchstsätzen entrichtet. Für Kunden, die gemäß § 9 Stromsteuergesetz einen reduzierten Stromsteuersatz zu zahlen haben, verweisen wir auf die Regelungen des StromStG §§ 9 und 10. Außerdem ist die Mehrbelastung aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes enthalten. 
Die den Nettopreisen hinzu zu rechnende Umsatzsteuer beträgt zur Zeit 19%. 

Werden innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Arbeits-, Leistungs- oder Verrechnungspreise geändert oder findet ein Kundenwechsel statt, so werden die Jahresleistungspreise, die Verrechnungspreise und der Elektrizitätsverbrauch zeitanteilig errechnet und abgerechnet; bei der Aufteilung des Stromverbrauchs werden jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen auf der Grundlage von Erfahrungswerten berücksichtigt. Entsprechendes gilt bei der Änderung des Umsatzsteuersatzes.

Kundencenter

Kundencenter

Große Straße 41
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon 04261/675–81/-82
info@stadtwerke-rotenburg.de

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