
Stromtarife
Gültig ab 01.02.2012
(mit Preisgarantie bis zum 31.12.2012 inkl. aller Preiskomponenten mit Ausnahme der Umsatzsteuer). Unser Versorgungsgebiet umfasst die Stadt Rotenburg (Wümme) mit den Ortsteilen Borchel, Mulmshorn, Unterstedt und Waffensen. Auf Anfrage beliefern wir auch Kunden in anderen Gebieten.
1. Sondervereinbarung SR-extra
| zu empfehlen bis 2.700 kWh |
Arbeitspreis Ct je kWh |
Grundpreis € je Jahr und Zähler |
||
| Bezeichnung | brutto | netto | brutto | netto |
| Sondervereinbarung SR-extra | 22,50 | 18,90 | 65,00 | 54,62 |
Der SR-extra-Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, ungeachtet besonderer Kündigungsrechte. Der Vertrag kann mit einer Frist von sechs Wochen auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
2. Sondervereinbarung SR-plus
| ab 2.700 kWh zu empfehlen | Arbeitspreis Ct je kWh |
Grundpreis € je Jahr und Zähler |
||
| Bezeichnung | brutto | netto | brutto | netto |
| Sondervereinbarung SR-plus | 21,75 | 18,27 | 85,00 | 71,43 |
3. Grundversorgung
| Arbeitspreis Ct je kWh |
Grundpreis € je Jahr und Zähler |
|||
| Tarifbezeichnung | brutto | netto | brutto | netto |
| Grundversorgung (ohne Leistungsmessung) |
23,00 | 19,33 | 85,00 | 71,43 |
Der Grundversorgungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 1 Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Auszug unserer Allgemeinen Tarife und Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung mit Elektrizität von Haushaltskunden in Niederspannung im Sinne von §§ 36 Abs. 1, 3 Ziffer 22 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005. Den vollständigen Wortlaut unserer Allgemeinen Tarife und Bedingungen senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu. Sie erhalten diese außerdem in unseren Geschäftsräumen während unserer Öffnungszeiten.
Gesetzliche Grundlage
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen gem.
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
und die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Rotenburg (Wümme) GmbH zur StromGVV
Weitere Hinweise und Informationen
Die genannten Preise beinhalten die Stromsteuer (derzeit netto 2,05 Ct je kWh) und die Konzessionsabgabe im Rahmen der "Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV)" vom 09.01.1992. Die Konzessionsabgabe wird von den Stadtwerken an die Stadt Rotenburg (Wümme) mit den geltenden Höchstsätzen entrichtet. Für Kunden, die gemäß § 9 Stromsteuergesetz einen reduzierten Stromsteuersatz zu zahlen haben, verweisen wir auf die Regelungen des StromStG §§ 9 und 10. Außerdem ist die Mehrbelastung aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes enthalten.
Die den Nettopreisen hinzu zu rechnende Umsatzsteuer beträgt zur Zeit 19%.
Werden innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Arbeits-, Leistungs- oder Verrechnungspreise geändert oder findet ein Kundenwechsel statt, so werden die Jahresleistungspreise, die Verrechnungspreise und der Elektrizitätsverbrauch zeitanteilig errechnet und abgerechnet; bei der Aufteilung des Stromverbrauchs werden jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen auf der Grundlage von Erfahrungswerten berücksichtigt. Entsprechendes gilt bei der Änderung des Umsatzsteuersatzes.
Für alle angeboten Sonderverträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Strom - AGB
Kundencenter
Große Straße 41
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon 04261/675–81/-82
info@stadtwerke-rotenburg.de
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