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Der Energieausweis

Pflicht für Verkäufer und Vermieter

Wo liegen die Unterschiede zwischen Energiebedarfs- und verbrauchsausweis? Welchen Ausweis benötigen Sie für Ihre Immobilie? Wir vermitteln Ihnen gern einen Energieexperten der Sie berät und Ihnen Ihren Ausweis ausstellt: für unsere Kunden zum Vorteilspreis.

Wofür benötige ich einen Energieausweis?

Seit 2009 müssen Verkäufer und Vermieter ihren potentiellen Mietern, Käufern oder Pächtern einen Energieausweis vorlegen. Seit 2014 muss dieser sogar bereits bei der Besichtigung ohne Aufforderung vorgelegt werden. Ohne zulässigen Nachweis drohen empfindliche Strafen von bis zu 15.000 €.

Mit dem Energieausweis können Mieter, Käufer oder Pächter anhand einer übersichtlichen Farbskala den Heizenergieverbrauch oder -bedarf überblicken und damit zukünftige Energiekosten der Immobilie besser einschätzen.

 

Kundencenter E-Mail:

Tel. 0 42 61 - 675 0

service@stadtwerke-rotenburg.de

 

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