
Meldungen
Dienstag, 30. Jun. 2020
Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020
Mehrwertsteuersenkung
Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
um Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat der Bundestag am 28. Mai 2020 das Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Es sieht unter anderem in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 eine befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % vor.
Selbstverständlich werden wir diese Umsatzsteuersenkung so an unsere Kunden weitergeben. Die Abrechnungen erfolgen dann mit den jeweils gültigen Steuersätzen.
Zum 01.07.2020 bzw. zum 01.01.2021 werden wir Ihre Zählerstände „gewichten“, das heißt, dass die Zählerstände nach Ihrer Ablesung für die Jahresabrechnung entsprechend hochgerechnet werden und mit dem richtigen Steuersatz berechnet werden. Wenn Sie gerne Ihren tatsächlichen Zählerstand abgerechnet haben wollen, müssen Sie uns diese bitte zum 01.07.2020 und zum 01.01.2021 mitteilen.
Die Höhe der Pauschalen werden wir in der Zeit nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch reduzieren. Wenn Sie die Pauschale so wie gehabt weiterlaufen lassen, fließen die Überzahlungen auf Ihr Konto bei uns und werden mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet.
Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne unter 04261 – 675 0 bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre
Stadtwerke Rotenburg (Wümme) GmbH
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