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Förderprogramme

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Gesetz regelt die Abnahme und Vergütung von Strom durch öffentliche Energieversorgungsunternehmen, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, Deponiegas, Geothermie, Klärgas oder aus biologischen Rest- und Abfallstoffen der Land- und Forstwirtschaft gewonnen wird.

Vergütung

Für einen festen Zeitraum zzgl. des Inbetriebnahmejahres ist die Vergütung nach den gesetzlichen Regelungen festgeschrieben. Bei solarer Strahlungsenergie (Photovoltaik) beträgt diese beispielsweise 20 Jahre. Über die sogenannte EEG-Umlage wird diese Förderung allen Stromverbrauchern deutschlandweit in Rechnung gestellt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Informationsplattform www.eeg-kwk.net sowie auf der Homepage der Bundesnetzagentur und den Seiten des Bundesumweltministeriums.

Betreibererklärung zum Anschluss und Betrieb von PV-Anlagen nach EEG:

Formular Betreibererklärung herunterladen

Die wichtigsten Adressen für bundesweite Förderung:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

(z.B. CO2 - Gebäudesanierungsprogramm)
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 74 31-0
Telefax: (069) 74 31 29 44
Informationszentrum Telefon: (0 18 01) 33 55 77 (bundesweit zum Ortstarif)
www.kfw.de

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa)

(z.B. Erneuerbare Energie)
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: (0 61 96) 90 86 25
Telefax: (0 61 96) 90 88 00
www.bafa.de

Hier können Sie sich ausführlich über alle Förderungen informieren:

www.energiefoerderung.info

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