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Neues zum Entlastungspaket der Bundesregierung

Hier finden Sie Erklärungen zum Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz ESWG.

Erdas-Wärme-Soforthilfegesetz EWSG

Entlastungspaket der Bundesregierung

Die Gaspreiskommission schlägt ein Zwei-Stufen-Modell zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Industrie vor.

Was ist sofort geplant?

Die Energieversorger sollen auf die Abschlagszahlung für Dezember für Gas und Fernwärme für Haushalts- und Gewerbekunden verzichten. Diese werden dann vom Staat erstattet. Der Basisbetrag des Abschlags ist der aus September 2022. Dies dient zur Überbrückung, bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse.

Welche Entlastung ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher im zweiten Schritt geplant?

Zeitraum: Geplant ab 01.03.2023 bis 30.04.2024

  • Alle Gaskunden bekommen für 80% des Jahresverbrauchs (Basis soll der Abschlag September 22 sein) einen Maximalbetrag von 12 Ct/kWh berechnet. Die Differenz vom höheren Preis zahlt der Bund für die Kunden. Für den restlichen Verbrauch zahlt der Kunde die normalen Kosten gemäß seinem Vertrag
  • Für Wärme: 80% des Jahresverbrauchs (Basis soll der Abschlag September 22 sein) einen Maximalbetrag von 9,5 Ct/kWh
  • Industriekunden (sogenannte RLM Kunden) erhalten einen Maximalbetrag von 7,0 Ct/kWh (Energiepreis) für 70% des Jahresverbrauchs aus 2021
  • Zudem wurde eine Reduzierung der Mehrwertsteuer als Entlastung beschlossen von bisher 19% auf 7% für die Gas- und Wärmeversorgung.
  • Das würde bedeuten, die Verbraucher bekommen jeden Monat einen staatlichen Zuschuss auf die Abschlagszahlung.

Sobald dieser Entwurf konkret ausgestaltet ist und verabschiedet wurde, werden die Stadtwerke Rotenburg dies entsprechend umsetzen, so dass unsere Kundinnen und Kunden hiervon profitieren können. Stand jetzt wird also voraussichtlich als erstem Schritt der Dezemberabschlag nicht von den Kunden zu zahlen sein.

Die Stadtwerke Rotenburg begrüßen den Schritt für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Ein solcher Schritt ist zwingend notwendig um die Bürger und die Industrie in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen. Die Ausgestaltung des Entwurfs sollte jedoch noch etwas verbessert werden. So sollte z. B. nicht der Abschlagsbetrag für die 80 % des Jahresverbrauchs herangezogen werden, sondern der tatsächliche Vorjahresverbrauch. Dieser Wert liegt den Versorgern genauso vor wie der Abschlagsbetrag und der tatsächliche Verbrauch als Grundlage wäre hier ein fairerer Wert. Zudem hoffen wir auf die Möglichkeit, den Abschlagsbetrag aus Oktober und nicht wie angedacht aus September für die Dezemberentlastung zu verwenden.

Abschlagsanpassungen bei den Stadtwerken Rotenburg

Ende September / Anfang Oktober haben wir die monatlichen Abschlagsbeträge neu errechnen lassen und auf das aktuelle Preisniveau angepasst, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Bei diesen durchgeführten Abschlagsanpassungen hatten wir die zu dem Zeitpunkt bereits vermutete Steuersenkung und den Wegfall der Gasumlage bereits berücksichtigt. Diese nun feststehenden Gegebenheiten wurden also bereits berücksichtigt.

Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und Gaspreissenkung

Die Bundesregierung hatte zunächst eine Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Ct/kWh netto (2,59 Ct/kWh brutto bei 7% MwSt) zum 01. Oktober 2022 eingeführt. Diese wurde am 29. September 2022 wieder zurückgenommen. Viele Versorger, wie auch die Stadtwerke Rotenburg, hatten u. a. aufgrund dieser Umlage aber bereits Preisanpassungen zum 01. Oktober 2022 durchführen müssen. Da die Preisanpassungen mit Fristen verbunden sind, ist es den Versorgern nicht möglich, den Preis ab 01. Oktober 2022 entsprechend zu senken.

Die Stadtwerke Rotenburg werden daher für den Zeitraum vom 01.10.2022 – 31.12.2022 allen betroffenen Gaskunden einen Rabatt in Höhe der Gasumlage gewähren.

Für den Zeitraum ab dem 01.01.2023 werden die Stadtwerke Rotenburg die Preise Anfang November neu kalkulieren und hierbei den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage berücksichtigen. Nach mehreren Erhöhungen im Jahresverlauf 2021 werden wir zum 01.01.2023 unsere Gaspreise wieder senken können. Die Preissenkung wird ungefähr 5 Ct/kWh brutto betragen und wird zu Mitte November bekanntgegeben.

Wie geht es weiter?

Die Bundesregierung will weitere Vorschläge der Expertenkommission prüfen und deren Umsetzung beraten. Welche Vorschläge wie umzusetzen sind, ist noch offen. Es erfolgen noch weitere Beratungen auf Länderebene und auch eine europarechtliche Prüfung ist nötig. Das Ziel ist aber schnellstmöglich praktikable Vorschläge zur Preisentlastung von Verbrauchern und der Wirtschaft zu finden. Es wurde außerdem die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass die drei verbleibenden Atomkraftwerke bis maximal Mitte April 2023 weiter am Netz bleiben sollen. In der weiteren Diskussion ist auch noch offen, ob man die Atomkraftwerke bis ins Jahr 2024 weiterlaufen lassen kann. Das erste Ziel ist aber, in diesem, Winter, im Interesse des Landes und der Wirtschaft eine Energiesicherheit zu schaffen. Geplant ist auch, ein Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz auf den Weg zu bringen.

Die Stadtwerke Rotenburg arbeiten derzeit außerdem mit Hochdruck an den Erweiterungsmöglichkeiten der Erneuerbaren Energien um den Eigenversorgungsgrad zu erhöhen.

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