Stadtwerke fangen Kunden der insolventen Flexstrom auf
Rotenburger Versorger kündigt den Liefervertrag
Rotenburg – Die Stadtwerke Rotenburg haben dem Berliner Strom- und Erdgasanbieter Flexstrom und seinem Tochterunternehmen Löwenzahn-Energie die Lieferanten-Rahmenveträge gekündigt. Für die Kunden dieser Energieanbieter gilt seit dem 19. April die sogenannte Ersatzversorgung gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) durch den örtlichen Grundversorger, also die Stadtwerke mit.
Mit dem Insolvenzantrag seien die Billiganbieter offenbar einem Eingriff der Bundesnetzagentur zuvorgekommen. Die Behörde hatte bereits im Januar ein Verfahren zur Untersagung der Geschäftstätigkeit gegen Flexstrom eingeleitet. Die Energieanbieter hätten dann schließlich am 12. April einen Insolvenzantrag gestellt. Die Bundesnetzagentur sei über die Kündigung der Lieferantenrahmenverträge informiert worden.
Deutschlandweit berichten zurzeit mehrere Netzbetreiber von verzögerten oder ausbleibenden Netzentgelt-Zahlungen aus dem Hause Flexstrom. „Die Ersatzversorgung beginnt, wenn der bisherige Lieferant ausfällt“, sagt Reinhard David, Geschäftsführer der Rotenburger Stadtwerke. „Dieser Vorgang ist im Energiewirtschaftsgesetz geregelt, damit sichergestellt ist, dass die Kunden in einer solchen Situation ohne Unterbrechung und wie gewohnt mit Energie beliefert werden.“
Bereits vor zwei Jahren gab es eine große Pleite eines Energiediscounters. Das Unternehmen Teldafax musste in 2011 einen Insolvenzantrag stellen. David sieht die Ursache für die Insolvenz in dem Geschäftsmodell der Billiganbieter: „Flexstrom arbeitet wie Teldafax mit umstrittenen Vor- kasse-Tarifen. Dabei zahlt der Kunde ein Jahr im Voraus und bekommt Dumping-Angebote. Das Ganze funktioniert nur, so lange der Anbieter neue Kunden akquiriert, und ähnelt einem Schneeballsystem. Vorkasse-Tarife, Boni, die erst ausgezahlt werden, wenn sich der Vertrag nach massiven Preissteigerungen verlängert hat, sind unseriös und laufen zwangsweise in eine Insolvenz hinein.“
In diesem Fall werden die Stadtwerke in den nächsten Tagen alle Flexstrom- und Löwenzahn-Kunden in Rotenburg anschreiben, so David. Der Brief enthält unter anderem ein Informationsblatt mit den wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Vorgang. Problematisch könnte es für die Flexstrom- und Löwenzahn-Kunden werden, die einen Vertrag mit Vorkasse unterschrieben, also für zwölf Monate im Voraus gezahlt haben. Die Sorge, dass das angeschlagene Unternehmen die Vorauszahlung nicht zurückzahlen kann, ist nicht unbegründet. Kunden sollten schnell ihre Rückzahlungsansprüche geltend machen, rät David.
Rotenburger Kreiszeitung vom 20.04.2013