Energiepreisbremsen für Erdgas-, Wärme- und Stromverträge
Für wen gilt sie, wie funktioniert die Energiepreisbremse?
Energiepreisbremsen für Erdgas-, Wärme- und Stromverträge
GASPREISDECKEL kurz zusammengefasst:
- Ziel des „Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leistungsgebundenes Erdgas und Wärme“ ist die Entlastung der Verbraucher von Erdgas und Wärme.
- Das Gesetz gilt ab dem 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, mit Verlängerungsoption bis 30. April 2024.
- Die Entlastung erfolgt zunächst über die monatlichen Abschläge, die entsprechend dem Entlastungsbetrag sinken. Eine Beispielrechnung folgt im Anschluss
- In der Jahresrechnung wird der Preisdeckel dann ebenfalls angewandt.
- Für Privathaushalte, kleinere und mittlere Unternehmen ist der Gaspreis für 80 Prozent des Verbrauchs auf maximal brutto 12 Cent/kWh gedeckelt.
- Es besteht kein Handlungsbedarf für Privatkunden sowie alle Gewerbekunden mit Standardlastprofil!
Für wen gilt die Erdgaspreisbremse?
Die Erdgaspreisbremse entlastet alle Kundinnen und Kunden mit einem eigenen Erdgasvertrag.
Wie funktioniert die Preisbremse beim Erdgas?
Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 1,5 Mio. kWh Gas verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 12 ct/kWh Gas. Die Preisbremse gilt ab dem 1. März 2023 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Ab März 2023 werden die monatlichen Abschläge auf Basis der Preisbremse neu berechnet. Dazu erhalten Sie ein gesondertes Anschreiben von uns.
Beispielrechnung SR Grundversorgung mit Abschlagssenkung ab März 2023:
Für einen Haushalt mit einer im September 2022 zugrunde gelegten Jahresentnahme von 18.000 kWh errechnet sich der Jahrespreis wie folgt:
80 % von 18.000 kWh = | 14.400 kWh x 12,00 Cent = | 1.728,00 € |
20 % von 18.000 kWh = | 3.600 kWh x 20,46 Cent = | 736,56 € |
Grundpreis | 130,97 € |
Die Differenz zwischen dem Preisdeckel (12,00 Cent/kWh) und dem Arbeitspreis der Grundversorgung-Tarif II (20,64 Cent/kWh) beträgt somit 8,46 Cent/kWh.
Ersparnis durch Preisdeckel: 14.400 kWh x 8,46 Cent = 1.218,24 Euro (brutto)
Für wen gilt die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse entlastet alle Kundinnen und Kunden mit einem eigenen Stromvertrag
Wie funktioniert die Preisbremse beim Strom?
Haushalte und kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh.
Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto- Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an. Da nur für 70 Prozent des Verbrauchs der Preis begrenzt wird, bleibt für Unternehmen ein starker Anreiz, Strom einzusparen. Denn für jede Kilowattstunde, die zusätzlich verbraucht wird, gilt der neue, vertraglich vereinbarte Preis für Strom.
Für den überwiegenden Teil der Haushalte und kleineren Unternehmen, die weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen und Kunden der Stadtwerke Rotenburg sind, gilt ein Preis, der unterhalb der garantierten Deckelung von 40 ct/kWh (brutto) liegt. Die Preisbremse findet daher für diesen Teil unserer Kunden keine Anwendung.
Beispielrechnung für die Stromgrundversorgung in Rotenburg
Für einen Haushalt mit einer im September 2022 zugrunde gelegten Jahresentnahme von 3.500 kWh errechnet sich der Jahrespreis wie folgt:
80 % von 3.500 kWh = | 2.800 kWh x 34,43 ct/kWh = | 964,04 € |
20 % von 3.500 kWh = | 700 kWh x 34,43 ct/kWh = | 241,01 € |
Grundpreis | 99,00 € |
Der Grundversorgungspreis von 34,43 ct/kWh (brutto) liegt unter dem gedeckelten Preis von 40 ct/kWh (brutto)
Für wen gilt die Wärmepreisbremse?
Die Wärmepreisbremse entlastet alle Kundinnen und Kunden mit einem eigenen Wärmevertrag.
Wie wirkt die Preisbremse bei Wärme?
Mit Fernwärme versorgte Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 1,5 Mio. kWh Wärme verbrauchen erhalten ebenfalls 80 Prozent ihres prognostizierten Verbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis von 9,5 ct/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.
Große Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh im Jahr erhalten 70 Prozent ihres Gasverbrauchs, bezogen auf ihren Verbrauch im Jahr 2021, zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7 ct/kWh. Wärmekunden erhalten 70 Prozent ihres Verbrauchs, der dem September-Abschlag 2022 zugrunde liegt, zu einem garantierten Arbeitspreis von 7,5 ct/kWh.
Wie erhalte ich die Entlastung?
Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Rotenburg (Wümme) GmbH müssen nicht tätig werden. Die Entlastung erfolgt automatisch entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Die rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023 wird mit dem Abschlag im März 2023 verrechnet.
Gilt der Aufruf zum Energiesparen weiterhin?
Die Preisbremsen entlasten durch niedrigere Abschläge während des Jahres. Wer zusätzlich Energie einspart, kann auch bei der jährlichen Abrechnung kräftig sparen. Allgemein gilt: Je höher die Einsparung eines Haushalts ist, desto unabhängiger ist Deutschland von Energieimporten. Zusätzlich werden Ressourcen und das Klima geschützt.