Stadtwerke Rotenburg warnen vor unlauterer Telefonwerbung
Hinweis auf 14-tägiges Widerrufsrecht bei Telefonverträgen
Derartige Telefonanrufe (ohne vorheriges Einverständnis des Angerufenen) verstoßen im Übrigen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und sind daher unzulässig. Die Anrufer erfragen u.a. die Adresse und Zählernummer der Kunden und versuchen, Vertragsabschlüsse zu erzielen. Unter dem Vorwand, Informationsmaterial zuzusenden, werden tatsächlich bereits schriftliche Auftragsbestätigungen zugestellt. Im gleichen Zuge beenden diese unseriösen Anbieter das bisherige Vertragsverhältnis.
Die Kunden würden in diesem Fall fortan durch den unseriösen Lieferanten versorgt, ohne vorab Konditionen und Laufzeiten zu kennen.
Als Kunden sind Sie nicht schutzlos. Die Stadtwerke Rotenburg weisen betroffene Kunden ausdrücklich auf die geltende Widerrufsfrist von 14 Tagen hin. Schnelles Reagieren ist notwendig!
Widersprechen Sie dem vermeintlichen Vertragsabschluss so schnell wie möglich, am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Eine Begründung ist nicht notwendig.
Die Stadtwerke empfehlen allen angerufenen Bürgern, derartigen Anrufern auf keinen Fall Auskünfte zu erteilen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Stadtwerke Rotenburg unter 04261 – 675-0 gerne zur Verfügung.