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Wieder ein Energiediscounter pleite

Die Stadtwerke Rotenburg haben dem Berliner Stromanbieter Flexstrom und seinem Tochterunternehmen Löwenzahn-Energie die Lieferanten-Rahmenverträge gekündigt. Für die Kunden dieser Energieanbieter gilt seit dem 19. April die sogenannte Ersatzversorgung gemäß Paragraph 38 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) durch den örtlichen Grundversorger, also die Stadtwerke.

Mit dem Insolvenzantrag sind die Billiganbieter offenbar einem Eingriff der Bundesagentur zuvorgekommen. Die Behörde hatte bereits im Januar ein Verfahren zur Untersagung der Geschäftstätigkeit gegen Flexstrom eingeleitet.

Die Energieanbieter haben dann schließlich am 12.04.2013 einen Insolvenzantrag gestellt. Die Bundesnetzagentur ist über die Kündigung der Lieferantenrahmenverträge informiert. Deutschlandweit berichten zurzeit mehrere Netzbetreiber von verzögerten oder ausbleibenden Netzentgelt-Zahlungen aus dem Hause Flexstrom. “Die Ersatzversorgung beginnt, wenn der bisherige Lieferant ausfällt“, sagt Reinhard David, Geschäftsführer der Rotenburger Stadtwerke. „Dieser Vorgang ist im Energiewirtschaftsgesetz geregelt, damit sichergestellt ist, dass die Kunden in einer solchen Situation ohne Unterbrechung und wie gewohnt mit Energie beliefert werden.“ Im EnWG sind sowohl die Rechte als auch die Pflichten für Lieferanten und Netzbetreiber geregelt. Bereits vor zwei Jahren gab es eine große Pleite eines Energiediscounters. Das Unternehmen Teldafax musste in 2011 einen Insolvenzantrag stellen. David sieht die Ursache für die Insolvenz in dem Geschäftsmodell der Billiganbieter: „Flexstrom arbeitet wie Teldafax mit umstrittenen Vorkasse-Tarifen. Dabei zahlt der Kunde ein Jahr im Voraus und bekommt so Dumping-Angebote. Das Ganze funktioniert nur so lange der Anbieter neue Kunden akquiriert und ähnelt einem Schneeballsystem. Vorkasse-Tarife, Boni, die erst ausgezahlt werden, wenn sich der Vertrag nach massiven Preissteigerungen verlängert hat, sind einfach unseriös und laufen zwangsweise in eine Insolvenz hinein.“

In diesem Fall werden die Stadtwerke in den nächsten Tagen alle Flexstrom- und Löwenzahn-Kunden in Rotenburg anschreiben. Der Brief enthält unter anderem ein Informationsblatt mit den wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Vorgang. Der Grundversorger wurde über seine Ersatzversorgungspflichten für die betroffenen Kunden in Kenntnis gesetzt. Problematisch könnte es für die Flexstrom- und Löwenzahn-Kunden werden, die einen Vertrag mit Vorkasse unterschrieben, also für zwölf Monate im Voraus gezahlt haben. Die Sorge, dass das angeschlagene Unternehmen die Vorauszahlung nicht zurückzahlen kann, ist nicht unbegründet. Kunden sollten schnell ihre Rückzahlungsansprüche geltend machen.

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