Anmeldepflichtige Geräte
Damit wir unsere Stromnetze weiterhin effizient betreiben und planen können, ist die Transparenz über Strombedarf und Lastschwerpunkte für uns von großer Bedeutung. Um den Überblick zu behalten, müssen bestimmte Geräte bei uns als Netzbetreiber angemeldet werden. Unterschieden wird hier in anmeldepflichtige sowie genehmigungspflichtige Geräte.

Welche Geräte?
Hier finden Sie die verschiedenen Gerätekategorien aufgelistet.
Gerätetyp | Genehmigungspflichtig? | Anmeldepflichtig? |
---|---|---|
Ladeeinrichtungen mit einer Leistung bis 12 kVA | / | Ja |
Ladeeinrichtungen mit einer Leistung über 12 kVA | Ja | Ja |
Geräte zur Beheizung (z. B. Wärmepumpen) | Ja | Ja |
Warmwassergeräte und Durchlauferhitzer | Ja | Ja |
Sonstige Geräte mit einer Leistung über 12 kVA | Ja | Ja |
Die Pflicht zur Anmeldung gilt auch für „mobile“ Ladeeinrichtungen, die über eine Steckverbindung angeschlossen werden. Ausnahme ist sporadisches Laden mit einem Notstromkabel.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
Anmeldung
Hier können Sie Ihre anmeldepflichtigen Geräte schnell und einfach anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung gemäß den gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist. Melden Sie Ihre Geräte direkt über unser Netzportal an, um eine reibungslose Registrierung zu gewährleisten.