Anmeldepflichtige Geräte

Damit wir unsere Stromnetze weiterhin effizient betreiben und planen können, ist die Transparenz über Strombedarf und Lastschwerpunkte für uns von großer Bedeutung. Um den Überblick zu behalten, müssen bestimmte Geräte bei uns als Netzbetreiber angemeldet werden. Unterschieden wird hier in anmeldepflichtige sowie genehmigungspflichtige Geräte.

Bild Wärmepumpe

Welche Geräte?

Hier finden Sie die verschiedenen Gerätekategorien aufgelistet.

GerätetypGenehmigungspflichtig?Anmeldepflichtig?
Ladeeinrichtungen mit einer Leistung bis 12 kVA/Ja
Ladeeinrichtungen mit einer Leistung über 12 kVAJaJa
Geräte zur Beheizung (z. B. Wärmepumpen)JaJa
Warmwassergeräte und DurchlauferhitzerJaJa
Sonstige Geräte mit einer Leistung über 12 kVAJaJa

Die Pflicht zur Anmeldung gilt auch für „mobile“ Ladeeinrichtungen, die über eine Steckverbindung angeschlossen werden. Ausnahme ist sporadisches Laden mit einem Notstromkabel. 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur

Anmeldung

Hier können Sie Ihre anmeldepflichtigen Geräte schnell und einfach anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung gemäß den gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist. Melden Sie Ihre Geräte direkt über unser Netzportal an, um eine reibungslose Registrierung zu gewährleisten.

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Ab 6. Juni 2025: Neue Regeln bei Umzug & Anbieterwechsel

Energieversorger müssen den Lieferantenwechsel künftig innerhalb von 24 Stunden umsetzen. Damit ändern sich auch die Vorgaben für Umzüge.

  • Ein- und Auszüge mind. 14 Tage im Voraus melden

  • Zählerstand am Umzugstag ablesen und innerhalb von 14 Tagen übermitteln

  • Rückwirkende An-/Abmeldungen sind ausgeschlossen

Bild Umzug