Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.stadtwerke-rotenburg.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nur teilweise vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Bilder und Grafiken ohne ausreichende Alternativtexte
Verlinkte und nicht-verlinkte Bilder haben unzureichende oder fehlende Alternativtexte. Bei verlinkten Bildern fehlt die Beschreibung des Linkziels, bei informativen Bildern die Bildinformation.

Zugängliche Namen stimmen nicht mit sichtbarem Text überein
Links haben Beschriftungen für assistive Technologien, die sich vom sichtbaren Text unterscheiden. Personen, die per Sprachsteuerung navigieren, können diese Links nicht über den sichtbaren Text aktivieren.

Externe Verlinkungen

Unsere Website enthält Links zu externen Anbietern und Partnern. Für die Barrierefreiheit dieser externen Websites sind wir nicht verantwortlich, da diese außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Sollten Sie auf externen Seiten auf Barrieren stoßen, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Website-Betreiber oder kontaktieren Sie uns unter den in Ziffer 4 genannten Kontaktdaten – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Unverhältnismäßige Belastung

Die barrierefreie Überarbeitung von PDF-Dokumenten und Formularen ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Daher erfolgt die Anpassung schrittweise – entsprechend der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen – über einen längeren Zeitraum. Wenn Sie nicht barrierefreie Inhalte, z. B. PDF-Dateien vorfinden und diese Informationen in barrierefreier Form benötigen, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.05.2025 auf Grundlage einer externen Bewertung durch Dritte erstellt.

Folgende Seiten wurden exemplarisch geprüft:

  • Startseite
  • Kontakt
  • Störung melden
  • Glasfaser
  • Stadtwerke Rotenburg App

Die Erklärung wurde zuletzt am 30.05.2025 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen: 

Stadtwerke Rotenburg (Wümme) GmbH
Mittelweg 19
27356 Rotenburg (Wümme) 

Telefon: 04261 675-0
E-Mail: info@stadtwerke-rotenburg.de

5. Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Ab 6. Juni 2025: Neue Regeln bei Umzug & Anbieterwechsel

Energieversorger müssen den Lieferantenwechsel künftig innerhalb von 24 Stunden umsetzen. Damit ändern sich auch die Vorgaben für Umzüge:

  • Ein- und Auszüge mind. 14 Tage im Voraus melden

  • Zählerstand am Umzugstag ablesen und innerhalb von 14 Tagen übermitteln

  • Rückwirkende An-/Abmeldungen sind ausgeschlossen

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