Diese Anschreiben stammen nicht von den Stadtwerken Rotenburg (Wümme)

Da hierzu bereits zahlreiche Rückfragen bei uns eingehen, möchten wir unsere Kundinnen und Kunden über den Hintergrund informieren:

Die aktuelle Aktion ist nicht mit uns als zuständigen Netzbetreiber abgestimmt. Viele Bürgerinnen und Bürger gehen davon aus, dass sie damit lediglich einen Termin für den Einbau eines Smart Meters vereinbaren. Das ist nicht richtig. Unter Umständen kann mit der Annahme des Angebots ein Vertrag mit einem anderen, ortsfremden Unternehmen abgeschlossen werden.

Was bedeutet das konkret?

Wer das Angebot annimmt oder auch nur einen Termin über den angegebenen QR-Code vereinbart, beauftragt möglicherweise einen anderen, ortsfremden Messstellenbetreiber für seinen Stromzähler beziehungsweise Smart Meter. 

Das hat in der Regel keinen Einfluss auf Ihren bestehenden Stromliefervertrag, für den Betrieb des Stromzählers ist dann aber künftig nicht mehr der bisherige Messstellenbetreiber zuständig, sondern das beauftragte ortsfremde Unternehmen. 

Der gesetzlich vorgesehene Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter), auch „Rollout“ genannt, erfolgt in unserem Netzgebiet durch die Stadtwerke Rotenburg (Wümme) und in Visselhövede durch die Avacon als grundzuständigen Messstellenbetreiber. Es besteht keine Pflicht zur Beauftragung eines externen Messtellenbetreibers.

Was ist eigentlich ein Messstellenbetreiber?

Der Messstellenbetreiber ist für den Einbau, den Betrieb und die Ablesung Ihres Stromzählers beziehungsweise Smart Meters verantwortlich. 

Für viele Haushalte in unserem Netzgebiet übernehmen diese Aufgaben derzeit die Stadtwerke Rotenburg (Wümme) als grundzuständiger Messstellenbetreiber.

Wer das Angebot aus der Postwurfsendung annimmt, überträgt diese Aufgaben möglicherweise an ein anderes, ortsfremdes Unternehmen und schließt hierfür einen separaten Vertrag ab. 

Bitte beachten Sie außerdem: Der Einbau und Betrieb eines intelligenten Messsystems sowie gegebenenfalls einer Steuerungseinrichtung sind nicht automatisch kostenfrei. Die geltenden Vergünstigungen nach §14a EnWG stehen zunächst nicht mit dem Zählerwechsel zusammen. Vergünstigungen bedürfen zusätzlich der Abstimmung mit ihrem Netzbetreiber.

Warum informieren wir darüber?

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen auf den ersten Blick nicht, dass es sich bei solchen Schreiben um ein Vertragsangebot handelt und mit der Beauftragung ein Wechsel des Messstellenbetreibers verbunden sein kann. Bei älteren Hausinstallationen kommt gegebenenfalls auch noch Instillationsaufwand ihres Hausinstallateurs.

Prüfen Sie entsprechende Angebote daher sorgfältig, bevor Sie persönliche Daten angeben, einen QR-Code scannen oder einen Termin vereinbaren.

Falls Sie Interesse an einem intelligenten Messsystem von den Stadtwerke Rotenburg haben finden Sie hier weitere Informationen.

Bei Fragen helfen Ihnen unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater gerne weiter.