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Unser Strom ist mehr als Elektrizität aus der Steckdose.

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PV-Anlage

100% Ökostrom

Alle unsere Privatkunden erhalten automatisch zertifizierten Ökostrom von den Stadtwerken Rotenburg, erzeugt zu 100% aus erneuerbaren Energien.

Warum unser Strom?

Besuchen Sie uns gerne vor Ort in einem unserer Kundencenter.

  • 1

    Regionalität

    27356 Rotenburg

    Mittelweg 19

    Mo - Do: 8:00 - 16:30 Uhr

    Fr: 9:00 - 12:00 Uhr

  • 2

    Persönlich

    27374 Visselhövede

    Goethestraße 24

    Mo, Mi & Do: 9:00 - 12:30 Uhr

    Mehr erfahren
  • 3

    Ökostrom

    27374 Visselhövede

    Goethestraße 24

    Mo, Mi & Do: 9:00 - 12:30 Uhr

    Mehr erfahren

Häufige Fragen - Stromtarife im Überblick

Über unseren SR Tarifrechner können Sie sich als Neukunde anmelden und direkt Ihren für Sie passenden Vertrag auswählen und abschließen. Wir kümmern uns im Anschluss um den Anmelde/Wechselvorgang und bestätigen Ihnen die Belieferung im Anschluss. Als Bestandskunde nutzen Sie bitte unser Kundenportal für ein Tarifwechsel. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne im Kundencenter zu unseren Tarifen und bieten Ihnen hier die Möglichkeit auch ausgewählte Verträge schriftlich abzuschließen.

Ja, alle Haushaltskunden der Stadtwerke Rotenburg (Wümme) werden mit 100% Ökostrom versorgt.

Ein Zweitarifzähler (auch Doppeltarifzähler) besitzt im Unterschied zum normalen Zähler zwei Zählwerke. Ein Zählwerk misst den Verbrauch während der sogenannten HT-Zeit (tagsüber) und das andere Zählwerk misst den Verbrauch der sogenannten NT-Zeit (nachts). Die Schaltzeiten bestimmt der Netzbetreiber. Zweitarifzähler werden vor allem bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen eingesetzt.

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler mit in der Regel einem mehrzeiligen Display und die Basisversion der neuen Zähler. Eine moderne Messeinrichtung misst Ihren Stromverbrauch und zeigt den aktuellen Zählerstand im Display an. Diese speichert die Zählerstände tagesgenau rollierend über 24 Monate.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass zukünftig nur noch moderne Messeinrichtungen bei Zählerwechseln und Neubauten installiert werden. Hiermit sollen u.a. die Ziele der Energiewende erreicht werden.

In Ihrem Strompreis sind die Stromsteuer, Konzessionsabgabe, verschiedene vom Gesetzgeber festgelegte Umlagen (KWKG-Umlage, Umlage zur Förderung von stromintensiven Verbrauchern, Umlage für abschaltbare Lasten und die Offshore- Haftungsumlage), den Netzentgelten, die Beschaffungskosten und unser vertrieblicher Anteil enthalten.

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Ab 6. Juni 2025: Neue Regeln bei Umzug & Anbieterwechsel

Energieversorger müssen den Lieferantenwechsel künftig innerhalb von 24 Stunden umsetzen. Damit ändern sich auch die Vorgaben für Umzüge:

  • Ein- und Auszüge mind. 14 Tage im Voraus melden

  • Zählerstand am Umzugstag ablesen und innerhalb von 14 Tagen übermitteln

  • Rückwirkende An-/Abmeldungen sind ausgeschlossen

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