Geschichte

Hier finden Sie die Geschichte der Stadtwerke Rotenburg. Erfahren Sie mehr über unsere Wurzeln, die Meilensteine unserer Entwicklung und wie wir uns zu einem verlässlichen Partner für Rotenburg und Umgebung entwickelt haben.

Stadtwerke-Geschichte

Seit über 100 Jahren.

1905

Gründung der Gasanstalt Rotenburg

Beginn der Gasversorgung in Rotenburg mit der Inbetriebnahme des Gaswerkes.

1914

Gründung des Elektrizitätswerkes

Einführung der Stromversorgung in Rotenburg.

1929

Fertigstellung des Wasserwerkes

Aufbau einer zuverlässigen Wasserversorgung für die Stadt.

1970

Umwandlung der Städtischen Werke in eine GmbH

Neuorganisation als GmbH zur besseren Verwaltung.

1979

Umbenennung in Stadtwerke Rotenburg (Wümme) GmbH

Rebranding zur besseren Identifikation der Versorgungsdienste.

1985

Übernahme des Hallen- und Freibades Rotenburg

Integration der Schwimmbäder in den städtischen Betrieb (von der Stadt Rotenburg übernommen).

1993

Inbetriebnahme des Erlebnisbades Ronolulu

Eröffnung eines modernen Freizeitbades.

1996

Erwerb des Flugplatzes Rotenburg

Erwerb und Gründung der Flugplatz GmbH. Ausbau der Infrastruktur mit eigenem Flugplatz.

2016

Grundversorger für Gas in Visselhövede

Die Stadtwerke werden Grundversorger für Gas in Visselhövede.

2016

Erste Ladestation in Rotenburg

Förderung der Elektromobilität mit einer Schnellladestation. Umstellung der Straßenbeleuchtung in Rotenburg auf LED-Technik

2019

Grundversorger für Strom in Visselhövede

Die Stadtwerke Rotenburg werden Grundversorger für Strom in Visselhövede.

2019

E-Carsharing-Angebot in Rotenburg

Einführung von Carsharing für umweltfreundliche Mobilität.

2021

Bistro-Neubau auf dem Flugplatz Rotenburg

Neues Gastronomieangebot als Attraktion am Flugplatz.

2021/22

Erweiterungsbau Kundencenter in Rotenburg

Modernisierung und Vergrößerung des Kundencenters am Mittelweg in Rotenburg.

Ab 6. Juni 2025: Neue Regeln bei Umzug & Anbieterwechsel

Energieversorger müssen den Lieferantenwechsel künftig innerhalb von 24 Stunden umsetzen. Damit ändern sich auch die Vorgaben für Umzüge:

  • Ein- und Auszüge mind. 14 Tage im Voraus melden

  • Zählerstand am Umzugstag ablesen und innerhalb von 14 Tagen übermitteln

  • Rückwirkende An-/Abmeldungen sind ausgeschlossen

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